
Schiedsgutachten
Eine besondere Form des Privatgutachtens ist das Schiedsgutachten. Ein solches wird dann erstellt, wenn bei einem Streitfall eine außergerichtliche Einigung in Aussicht steht.
Die Parteien, z.B. Bauträger und Käufer, beauftragen uns als Sachverständige in diesem Fall gemeinsam und sind in der Regel dann an unsere Beurteilung gebunden.
Häufig wird die Möglichkeit eines Schiedsgutachters bereits vorsorglich in Verträge als „Schiedsgutachterklausel“ eingefügt.
