
Gerichtsgutachten
Mit Gerichtsgutachten werden wir - vorzugsweise unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen - von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten beauftragt und im Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie bei selbständigen Beweisverfahren als Mittel der Beweisaufnahme herangezogen.
Unsere Gerichtsgutachten zu Schäden an Gebäuden und zu Abrechnungsfragen dienen den Gerichten als Entscheidungshilfe bei der Urteilsfindung.
