Der Bausachverständige

„Sind die abgerechneten Preise marktüblich?“, „Sind die Fugenbreiten korrekt?“, „Woher kommt der Schimmel?“...

... Ohne einen Bausachverständigen, der sich dieser Fragen annimmt, kommen häufig sowohl Gerichte, als auch Privatpersonen oder andere Interessengemeinschaften nicht aus. Ein Sachverständiger ist unumgänglich, sobald eine fachliche Auskunft oder Beratung gefragt ist, ein Schaden begutachtet und bewertet oder ein fachlicher Streit (außer)gerichtlich geklärt werden soll. Bei der Begutachtung wird besondere Fachkunde und Unabhängigkeit erwartet.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ gesetzlich geschützt. Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Neutralität und Weisungsfreiheit.

Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unseres Büros mussten ein Bewerbungs- und Prüfungsverfahren durchlaufen, in dem sie ihre persönliche und fachliche Eignung unter Beweis gestellt haben und bei dem ihr überdurchschnittliches Fachwissen geprüft wurde. Selbstverständlich gelten die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nicht nur für unsere Arbeit für Gerichte, sondern auch für jeden privaten Auftraggeber. Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden durch die Industrie- und Handelskammer regelmäßig kontrolliert. Selbstverständlich gelten diese Grundsätze für unser gesamtes Team und unsere Arbeit.

Weitere und detailliertere Informationen rund um öffentlich bestellte Sachverständige finden Sie hier.